Informationen zur Anzeige:
Ingenieur (m/w/d) Versorgungstechnik (HKLS)
Wiesbaden
Aktualität: 06.06.2025
Anzeigeninhalt:
06.06.2025, Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
Wiesbaden
Ingenieur (m/w/d) Versorgungstechnik (HKLS)
Aufgaben:
Werden Sie Teil unseres Teams für den Bundesbau! In dieser verantwortungsvollen Position unterstützen Sie die Liegenschaften des Bundeskriminalamts in Wiesbaden - auch mit der Möglichkeit, aktiv den Campus-Neubau des Bundeskriminalamts ALL IN ONE mitzugestalten. Gemeinsam tragen wir maßgeblich zur Schaffung von stabilen Strukturen für diejenigen bei, die in Deutschland für die Sicherheit der Gesellschaft sorgen.
Eigenverantwortliche Projektarbeit im Bereich der Technik
Überwachung von Planungs- und Bauleistungen bis zur Abnahme, Abrechnung und Übergabe an den Nutzer BKA
Fach- und sachgerechte Durchführung der Maßnahmen unter Beachtung des öffentlichen Vergabe- und Vertragsrechts sowie des Termin- und Kostenrahmens
Kleinere Eigenplanungen von Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen
Anpassung der zugehörigen Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Ansprechperson des Auftraggebers bei Verhandlungen mit Auftragnehmern sowie für alle Projektbeteiligten
Qualifikationen:
Abgeschlossenes Studium (FH-Diplom/Bachelor) der Fachrichtung Versorgungstechnik bzw. einer adäquaten Studienrichtung oder vergleichbare Qualifikation
Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Versorgungstechnik sowie Planungs- und Bauleitungserfahrung
Kenntnisse der verschiedenen HOAI-Leistungsphasen; Kenntnisse im öffentlichen Vergabe- und Vertragsrecht sind ideal
Organisationsgeschick, Eigenverantwortung, Dienstleistungsorientierung und einen starken Teamgeist
Sicherer Umgang mit MS Office und einem AVA-Programm
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie die Fähigkeit zu Baustelleneinsätzen
Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstfahrten (Poolfahrzeug) im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung
Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist eine erfolgreiche (erweiterte) Sicherheitsüberprüfung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Durchführung vorliegen.
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