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Kreis Segeberg

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Informationen zur Anzeige:

Fortzubildende*r zur/zum Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d)
Bad Segeberg
Aktualität: 04.09.2026

Anzeigeninhalt:

04.09.2026, Kreis Segeberg
Bad Segeberg
Fortzubildende*r zur/zum Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d)
Aufgaben:
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen. Das Fachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene besteht zurzeit aus 12 Mitarbeiter*innen. Das Team dieses Fachgebietes ist für die Sicherstellung der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren und für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Kreisgebiet Segeberg verantwortlich. Ziel ist es, Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren und vor Irreführung und Täuschung zu schützen. eigenverantwortliche Durchführung von Betriebskontrollen und amtlichen Probenahmen im Rahmen der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Außendienst gründliche Dokumentation der Kontrollen Beratung von Gewerbetreibenden und Verbraucher*innen
Qualifikationen:
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit zusätzlichem Fortbildungsabschluss als Bachelor-Professional, Handwerksmeister*in oder Techniker*in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf oder Ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Bachelor oder Diplom) der Lebensmitteltechnologie, Hygiene, Veterinärhygiene oder Ökotrophologie Gesundheitliche Eignung zur Ausführung der mit den ausgeschriebenen Tätigkeiten einhergehenden besonderen Belastungen im Außendienst (z.B. Aufenthalt in Kühl- und Gefrierräumen, inhalative und akustische Belastungen sowie Gehen, Stehen und Knien auf rutschigen Böden) Bereitschaft zum Dienst außerhalb regulärer Arbeitszeiten sowie am Wochenende Fachkundige Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen Und darüber hinaus idealerweise Berufserfahrung mit Lebensmitteln sowie bei Eigenkontrollen im Lebensmittelbereich Kenntnisse der Warenkunde, des Lebensmittelrechts und der Lebensmitteltechnologie Ein sicheres Auftreten, Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Sorgfalt Ein hohes Maß an Teamfähigkeit sowie Planungs- und Organisationsfähigkeit Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen und die Fähigkeit sich in weitere spezifische EDV-Programme einzuarbeiten.

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